Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Die Zulassung für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt über drei Zulassungsquoten. Das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) ist eine dieser drei Auswahlquoten.
Rund 60% der Studienplätze werden über das AdH vergeben. Diese Quote gilt vor allem für Bewerber/innen, die es mit einem Numerus Clausus (NC) zwischen 1,1 bis 2,0 nicht in die Abiturbestenquote schaffen. Dabei bot das AdH dem/der Bewerber/in bis jetzt stets mehr Chancen und Möglichkeiten auf einen Studienplatz als die damalige Wartezeitquote, welche nun durch die Zusätzliche Eignungsquote ersetzt wurde.
Neue Bestandteile des Auswahlverfahrens
Im Jahr 2020 hat sich das AdH inkl. seiner Bestandteile etwas verändert. Im Folgenden haben wir die neuen Bestandteile des Auswahlverfahrens für dich zusammengefasst und eine Beispielrechnung aufgestellt.
Allgemeine Bestandteile
- Insgesamt 100 Punkte:
- Abiturnote
- Mindestens zwei schulnotenunabhängige Auswahlkriterien:
- Anerkannte Berufsausbildung
- Anerkannte Berufstätigkeit
- Anerkannter Dienst
- Anerkannter Preis (bildungsbezogener Wettbewerb)
- Medizinertests (TMS)
Beispielrechnung
- Abiturnote (max. 45 Punkte) +
- TMS (max. 45 Punkte) +
- Anerkannte Berufsausbildung (+ 5 Punkte) +
- Anerkannte Berufstätigkeit (+ 3 Punkte) +
- Anerkannter Preis (bildungsbezogener Wettbewerb) (+ 2 Punkte)
- = max. 100 erreichbare Punkte
Leider ist die Gewichtung der unterschiedlichen Bestandteile universitätsspezifisch. Die genaue Verteilung für die jeweiligen Universitäten findest du auf Hochschulstart.
Viele Hochschulen stellen oft noch zusätzlich ganz individuelle Anforderungen an ihre Studierenden und wählen dann aus den Bewerber/innen aus. Deshalb solltest du dich immer ganz genau darüber informieren, was deine Wunsch-Hochschule zusätzlich für Fähigkeiten von dir erwartet.