Grenzrang

Der Begriff Grenzrang ist eng mit dem Wort Auswahlgrenze verwandt. Sie sollten aber zwingend voneinander unterschieden und nicht als Synonym gebraucht werden.

Bei einem Grenzrang handelt es sich um den letzten Platz einer Rangliste, bei dem der/die Bewerber/in noch eine Zulassung für das Medizinstudium erhalten hat. Alle Mitbewerber/innen, die einen Platz unterhalb dieses Grenzranges einnehmen, erhalten kein Angebot für einen Studienplatz. Hochschulstart veröffentlicht in jedem Jahr sowohl die Grenzränge, als auch die Auswahlgrenzen online.

Bei einigen Nachrückverfahren/Losverfahren ist ein Rangplatz nahe des Grenzranges mit sehr guten Chancen auf ein nachträgliches Angebot auf einen Studienplatz verbunden. Dies ist bespielsweise möglich, wenn ein/e Bewerber/in seinen/ihren Studienplatz nicht in Anspruch nimmt und somit die übrigen Bewerber/innen in der Rangliste weiter nach oben rücken. Leider funktionieren die Nachrückverfahren/Losverfahren immer unterschiedlich. Aus diesem Grund solltest du dich immer genau über deine Hochschule informieren.