Zweitstudium

Wer ein Zweitstudium im Fachbereich Medizin beginnen möchte, muss zuvor ein Studium an einer deutschen Universität/Hochschule abgeschlossen haben. Nur aus bestimmten beruflichen oder wissenschaftlichen Gründen, die explizit angegeben werden müssen, wird einem Studierenden dieser Wunsch gewährt.

Der Zugang zu einem Zweitstudium ist nur in den Studiengängen möglich, bei denen die Zulassung über den Numerus Clausus (NC) erfolgt und nur innerhalb einer Sonderquote von circa 3 %. Dabei muss der Grund für solch ein weiteres Studium sehr glaubwürdig sein. Ebenfalls können auch die Prüfungsergebnisse des Erststudiums bei der Zulassung berücksichtigt und verrechnet werden.