Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG)

Das Medizinstudium bringt unter Umständen einen Wechsel des Wohnortes und erhöhte Lebenshaltungskosten mit sich. Durch das sogenannte Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz:BaföG) erhalten unter anderem junge Studierende staatliche finanzielle Unterstützung, sofern ihre Ausbildung “förderungsfähig” ist. Um diese Leistung zu erhalten, kann ein BaföG-Antrag ausgefüllt werden.

Wer hat Anspruch auf BaföG?

Folgende Kriterien müssen grundsätzlich beachtet werden:

  • Staatsangehörigkeit
    • Deutsch
    • integrierte Ausländer/innen mit Perspektive in Deutschland zu bleiben
  • Eignung
    • Immatrikulation kann vorgelegt werden (Leistungsnachweis)
  • Alter
    • Ausbildung muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden
    • Masterstudium muss vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen werden
  • Finanzielle Lage
    • die finanziellen Mittel der Eltern/des Ehepartners reichen zur Deckung der anfallenden Kosten während der Ausbildung nicht aus

Auf der offiziellen Seite des BaföG-Amtes (https://www.xn--bafg-7qa.de/) kannst du dich detaillierter über die Zusammensetzung und die Höhe des möglichen BaföG-Betrags informieren.

BaföG Rückzahlung

Ungefähr fünf Jahre nach Ablauf der Förderhöchstdauer muss der/die Geförderte beginnen, den erhaltenden Betrag zurückzuzahlen. Dafür steht ein Zeitraum von ca. 20 Jahren zur Verfügung. Die Summe kann in dreimonatigen Raten oder komplett zurückgezahlt werden. Sollte sich der/die Geförderte entscheiden, die Summe im Ganzen zurückzuzahlen, kann ihm/ihr ein Nachlass von bis zu 50% gewährt werden.