Hammerexamen

Der zweite Abschnitt der ärztlichen Prüfung innerhalb des Medizinstudiums wird auch als Hammerexamen bezeichnet. Um die Approbation zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit zu erhalten, muss nicht nur der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung, das Physikum, bestanden werden, sondern auch das Hammerexamen.

Das Examen besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und findet zweimal im Jahr statt. Die Inhalte sind darauf abgestimmt, eigenverantwortliches und ärztlich korrektes Arbeiten zu überprüfen.