Auswahlgrenzen

Die Auswahlgrenzen beschreiben die Werte, mit denen ein/e Bewerber/in gerade noch einen Studienplatz im Fachbereich Medizin erhält. Diese Grenzen werden für jede Auswahlquote (Abiturbestenquote, Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH), Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)) einzeln erhoben und erst nach dem gesamten Bewerbungs- und Auswahlprozess von Hochschulstart (Bewerbungs- und Informationsportal) veröffentlicht.

Bei den Auswahlgrenzen handelt es sich aber nicht um festgelegte oder vorhersehbare Zahlen. Sie ergeben sich vielmehr aus dem Verhältnis zwischen Angebot (Studienplätze) und Nachfrage (Konkurrenz durch andere Bewerber/innen) und sind in jedem Jahr ganz individuell.

Bei der Abiturbestenquote werden die Auswahlgrenzen beispielsweise meist durch einen Numerus Clausus (NC) von 1,0 bis 1,1 bestimmt. Im Gegensatz dazu muss beim AdH eine bestimmte Punktzahl bei z. B. einem schriftlichen Test erreicht werden, um noch innerhalb der Auswahlgrenzen zu landen und damit einen Studienplatz zu erhalten.