Nachteilsausgleich

Derzeit werden 30% der Studienplätze über die Abiturbestenquote vergeben. Demnach ist die Abiturdurchschnittsnote ein wichtiges Auswahlkriterium. Wer nachweisen kann, dass es gewisse Leistungsbeeinträchtigungen im Verlauf der Oberstufe bzw. während der Abiturprüfungen gab, die dazu geführt haben, dass der/die Bewerber/in eine schlechtere Durchschnittsnote erhalten hat, so kann Antrag auf einen Nachteilsausgleich gestellt werden. Wird der Antrag angenommen, führt dies zu einer Teilnahme am Auswahlverfahren mit einer verbesserten Punktezahl der Durchschnittsnote.

Der Antrag für den Nachteilsausgleich…

  • muss nachweisen, inwiefern sich die Leistungsbeeinträchtigung/Umstände auf die Abiturnote ausgewirkt haben
  • muss eine beglaubigte Kopie der Schulzeugnisse enthalten, um den Leistungsabfall nachweisen zu können
  • muss ein Gutachten der Schule (nicht von den Lehrer/innen) enthalten
    (Den erforderlichen Inhalt des Schulgutachtens findest du auf Hochschulstart)
  • muss sich sinnvoll begründen lassen (Was ein begründeter Antrag ist und was nicht, findest du auf Hochschulstart)

Häufig wird der Nachteilsausgleich mit dem Härtefallantrag vertauscht. Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, benötigst du einen Account auf Hochschulstart. Dort reichst du deinen Antrag während der Bewerbung im Portal „AntOn“ (Antrag online) ein. Du solltest jedoch beachten, dass die Auflagen für den Antrag des Nachteilsausgleichs sehr strikt sind und nur die seltensten Fällen auch wirklich angenommen werden.