Abiturbestenquote

Über die Abiturbestenquote werden 30% der Studienplätze für Humanmedizin vergeben. Das genaue Procedere über die genaue Vergabe hat sich allerdings durch die Reform des Zulassungsverfahren verändert.

Kurzüberblick

  • 30% der Studienplätze werden über die Abiturbestenquote vergeben
  • Zunächst wird jeweils eine Landesliste erstellt, welche die Punktzahl der Abiturnoten aller Bewerber/innen eines Bundeslandes vergleicht
  • Anschließend werden die 16 Landeslisten zu einer Bundesliste zusammengefasst
  • Anschließend wird eine Rangliste für jedes Studienangebot erstellt, über welche die Plätze vergeben werden

Abiturbestenquote

30% der Studienplätze werden über die Abiturbestenquote vergeben. Hierbei spielt nicht die Abiturnote eine Rolle, sondern die erreichte Punktzahl. Die erworbene Punktzahl wird anschließend auf die 900-er Skala (900 Punkte, die im Abitur erreichbar sind) genormt. Abiturnoten, welche eine Höchstpunktzahl von 840 Punkten zulassen, werden umgerechnet.

Erstellung der Landesliste

Anschließend wird eine Landesliste erstellt, um zu gewährleisten, dass auch nur Bewerber/innen des gleichen Landes untereinander konkurrieren und deutschlandweite Unterschiede im Abitur berücksichtigt werden. Diese Landesliste ist also eine Rangliste der im Abitur erhaltenden Punktzahl.

Erstellung der Bundesliste

Nach Erstellung der 16 Landeslisten werden diese anschließend zu einer Bundesliste zusammengefasst, in der größere bzw. bevölkerungsreichere Bundesländer weiter oben angesiedelt werden. Die Erstellung ist letztendlich grob vereinfacht und in Wahrheit wesentlich komplexer als hier aufgeführt.

Erstellung der Rangliste für das jeweilige Studienangebot

Schlussendlich wird anhand der Bundesliste an der jeweiligen Universität eine Rangliste für das jeweilige Studienangebot erstellt. Die Rangliste muss deshalb nicht zwingend mit der Bundesliste übereinstimmen.

Vereinfachtes Beispiel

Bewerber A hat einen Platz von 20 auf der Bundesliste und sich an Uni X beworben. Angenommen Bewerberin B nimmt auf der Bundesliste Platz 10 ein, hat sich jedoch nicht an Uni X beworben, so hat Bewerber A an dieser Uni den Rangplatz 19 (vorausgesetzt alle anderen Bewerber/innen haben sich auch für diese Universität beworben.)