Anerkannter Dienst

Ein „Anerkannter Dienst“ wird im Rahmen der Bewerbung für das Studium der Humanmedizin in zwei der drei Auswahlquoten berücksichtigt und kann (abhängig von der Universität) zusätzliche Punkte für die Bewerbung bringen. Der Dienst fließt in die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) und das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) mit ein. Hingegen spielt der Anerkannte Dienst keine Bedeutung in der Abiturbestenquote.

Was wird als Dienst anerkannt?

Anerkannt wird ein Dienst mit einer Mindestdauer von 11 vollendeten Monaten. Hierzu zählt:

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Freiwilliges Ökologisches Jahr
  • Internationaler Jugendfreiwilligendienst
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst Weltwärts
  • Europäischer Freiwilligendienst
  • Anderer Dienst im Ausland (ADIA)
  • Zivildienst
  • Freiwilliger Wehrdienst

Ebenso anerkannt wird ein Dienst/ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens 2 Jahren Dauer bei folgenden Einrichtungen:

  • den Johannitern
  • den Maltesern
  • Feuerwehr
  • Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
  • Arbeiter-Samarita-Bund Deutschland (ASB)
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • DKMS (ehemalig Deutsche Knochenmarkspenderdatei)
  • Technisches Hilfswerk (THW)