Koordinierungsregeln

Die Koordinierungsregeln greifen während der Koordinierungsphase und regeln den hochdynamischen Prozess der Studienplatzvergabe bzw. der Ausstellung der jeweiligen Zulassungen. Es lassen sich drei Koordinierungsregeln voneinander abgrenzen:

Koordinierungsregel 1

Voraussetzung für das Greifen der ersten Regel ist, dass du lediglich bei einer deiner angegebenen Universitäten die Auswahlgrenzen erreicht hast (sprich genügend Punkte im Auswahlverfahren gesammelt hast, um einen Studienplatz zu erhalten). In diesem Falle wird dir ein Zulassungsangebot dieser Hochschule ausgesprochen und der Bewerbungsprozess ist für dich beendet.

Koordinierungsregel 2

Voraussetzung für das Greifen der zweiten Regel ist, dass du an mehr als einer deiner angegebenen Universitäten die Auswahlgrenzen erreicht hast (sprich genügend Punkte im Auswahlverfahren gesammelt hast, um einen Studienplatz zu erhalten). In diesem Falle wird dir ein Zulassungsangebot für die jeweiligen Universitäten ausgesprochen. Anschließend erhältst du eine Zulassung für deine Universität mit der höchsten Priorisierung.

Beispiel: Nehmen wir an, du hast 3 Universitäten angegeben. Uni 1, Uni 2 und Uni 3 (auch in dieser Reihenfolge priorisiert). Solltest du für alle drei Universitäten ein Zulassungsangebot erhalten, wird das Angebot für Uni 1 automatisch in eine Zulassung umgewandelt, da du diese am höchsten priorisiert hast. Im Falle dessen, dass du nur für Uni 2 und 3 ein Zulassungsangebot bekommen hättest, hättest du für Uni 2 eine Zulassung erhalten.

Koordinierungsregel 3

Voraussetzung für das Greifen der dritten Regel ist, dass du dich für mehrere Universitäten beworben hast. Nehmen wir an, du hast dich für fünf Universitäten beworben:

Uni 1, Uni 2, Uni 3, Uni 4 und Uni 5 (Auch in dieser Reihenfolge).

Unter Umständen kann es vorkommen, dass du z.B. für Uni 2, 4 und 5 ein Zulassungsangebot erhältst, obwohl Uni 1 und Uni 3 ihre Zulassungsangebote noch nicht verkündet haben. Tendenziell wäre es also möglich, dass du nun doch noch ein Zulassungsangebot für deine Uni 1 (oder 3) bekommst. Folgende Szenarien könnten nun stattfinden.

  1. Du erhältst noch ein Zulassungsangebot für Uni 1 und bekommst deshalb automatisch eine Zulassung an dieser Universität.
  2. Möglicherweise erhältst du noch ein Zulassungsangebot für Uni 3 (allerdings keins für Uni 1) und bekommst deshalb automatisch eine Zulassung für Uni 2, da jede Universität mit niedrigerer Priorisierung entfällt.
  3. Du entscheidest dich vorzeitig für Uni 2, 4 oder 5 und beendest das Bewerbungsverfahren deshalb vorzeitig.

Zusammenfassend sollte dir klar sein, dass du prinzipiell immer eine Zulassung für deine am höchsten priorisierte Universität in deiner persönlichen Rangliste erhältst und unter Umständen nur ein begrenztes Zeitfenster hast, eine Zulassung einer niedriger priorisierten Uni im Falle einer Mehrfachzusage anzunehmen. An deiner Zulassungschance ändert die Priorisierung allerdings nichts!

Merke: Die Koordinierungsregeln steuern den Prozess der Ausstellung der Zulassungsbescheide.