Studienplatzklage

Die Studienplatzklage für den Fachbereich Medizin richtet sich ganz offensiv an die Universitäten/Hochschulen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die jeweiligen Institutionen bewusst weniger Studienplätze vergeben, als in Wirklichkeit belegt werden könnten. Erhält ein/e Bewerber/in eine Ablehnung von einer Universität/Hochschule, dann kann er/sie möglicherweise durch eine Studienplatzklage einen Studienplatz außerhalb des offiziellen Vergabeverfahrens erhalten. Bevor eine solche Klage aber eingereicht werden sollte, ist es wichtig, sich bei einer/m auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt/Anwältin über die Erfolgschancen zu informieren.

In den letzten Jahren sind erfahrungsgemäß die Chancen, durch eine Studienplatzklage einen Studienplatz zu erhalten, stark gesunken. Darüber hinaus wird auch von Fällen berichtet, die nach erfolgreicher Klage in einem zweiten Verfahren nachträglich den erhaltenen Platz wieder abgeben mussten.