Wartezeitquote

Bis 2019 war die Wartezeit eine der drei Auswahlquoten für den Studiengang Medizin. Bis zu 20 % der Studienplätze in diesem Studiengang wurden innerhalb dieser Quote vergeben. Die Wartezeitquote war vor allem für die Bewerber/innen interessant, dessen/deren Abiturdurchschnitt weder für die Abiturbestenquote, noch für das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) ausreichte.

Das Bundesverfassungsgericht kam allerdings zu dem Entschluss, dass die Wartezeit (welche bis zu 15 Semester betrug und somit die Regelstudienzeit der Humanmedizin sogar überschritt) keinen Aufschluss über das erfolgreiche Bestehen des Studiums gibt. Diese wurde deshalb durch die sogenannte Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) ersetzt.

„Ich habe bereits einige Wartesemester“: Und jetzt?

Um den Bewerber/innen, welche bereits einige Semester an Wartezeit angesammelt haben, Entschädigung bieten zu können, wurde eine Übergangsregelung eingeführt, die allerdings nur bis einschließlich des Wintersemesters 2021/22 in Kraft tritt.

Somit werden im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21 in der Zusätzlichen Eignungsquote jeweils drei Punkte pro Wartesemester mit einer Maximalpunktzahl von 45 Punkten, sprich 15 Semestern vergeben.

Beispielrechnung:

Wer also z.B. 15 Wartesemester angesammelt hat, erhält in diesen Jahren 3 (Punkte pro Semester) x 15 (Maximale Semesterzahl )= 45 Punkte (Maximale Punktzahl).

Für das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 sind es nur noch 2 Punkte pro Wartesemester.

Beispielrechnung:

Somit können maximal 2 (Punkte pro Semester) x 15 (Maximale Semesterzahl) = 30 Punkte erreicht werden.

Die gesammelten Punkte fließen in die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) mit ein.

Was passiert nach dem Wintersemester 2021/22?

Ab dem Sommersemester 2022 wird die Wartezeit nicht mehr berücksichtigt!