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Durch das neue Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie ergeben sich viele Möglichkeiten, einen Studienplatz zu erhalten. Neben der Abiturbestenquote ermöglichen das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) auch ohne 1,0-Schnitt den Zugang zum Medizinstudium. Seit einigen Jahren gibt es aber noch eine weitere Quote, bei der die Schulnoten eine untergeordnete Rolle spielen – teilweise funktioniert sie sogar vollkommen unabhängig vom Abiturschnitt: die sogenannte Landarztquote. Im Folgenden erfährst Du, in welchen Bundesländern Du Dich darüber bewerben kannst und was Du für die Bewerbung wissen musst!
Über die Landarztquote wird ein Teil der Studienplätze für das Medizinstudium vergeben. Die Zahl der angebotenen Studienplätze unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Ziel der Landarztquote ist es, dem Ärztemangel im ländlichen Raum entgegenzuwirken. Neben finanziellen Anreizen wie Investitionszuschüssen und Stipendien stellt die Landarztquote eine wirkungsvolle Maßnahme dar, die von den Bundesländern umgesetzt wird.
Im Gegenzug zu dem Studienplatz verpflichtest Du Dich, nach Abschluss des Medizinstudiums eine Weiterbildung als Facharzt für Allgemeinmedizin/Innere Medizin zu absolvieren und für mindestens zehn Jahre in einem unterversorgten Gebiet, in der Regel auf dem Land, zu praktizieren. Da bei Vertragsbruch hohe Geldstrafen drohen, ist die Quote wirklich nur etwas für Studienbewerber, die Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben und gerne im ländlichen Raum arbeiten möchten.
Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland, das die Landarztquote zum Wintersemester 2019/2020 eingeführt hat. Seitdem haben sich weitere Bundesländer angeschlossen, um dem Mangel an Hausärzten in ländlichen Regionen entgegenzuwirken.
Mittlerweile haben elf Bundesländer in Deutschland eine Landarztquote eingeführt. In Berlin, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Brandenburg wird sie bislang noch nicht angewendet. Je nach Bundesland reserviert die Quote einen bestimmten Prozentsatz der zur Verfügung stehenden Studienplätze für Bewerber, die sich vertraglich an die Tätigkeit als Landarzt binden. Die genaue Umsetzung und die Höhe der Quote variieren je nach Bundesland. Einige Bundesländer haben feste Prozentzahlen festgelegt, während andere eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen reservieren. In Bayern kann man auf einen der 170 Plätze hoffen, während etwa in Rheinland-Pfalz nur 14 Plätze verfügbar sind.
Auch die Auswahlkriterien und Verpflichtungen unterscheiden sich – etwa, wenn es um die genaue Facharzt-Weiterbildung geht.
Hier eine Übersicht der Bundesländer mit entsprechender Quote:
Thüringen: 6 % der Studienplätze.iedlich sein.
Baden-Württemberg: 4,2 % der Studienplätze. (75 Studienplätze)
Bayern: 7,9 % der Studienplätze.
Hessen: 6,5 % der Studienplätze.
Mecklenburg-Vorpommern: 7,8 % der Studienplätze.
Niedersachsen: 10 % der Studienplätze.
Nordrhein-Westfalen: 7,8 % der Studienplätze.
Rheinland-Pfalz: 6,3 % der Studienplätze.
Saarland: 7,8 % der Studienplätze.
Sachsen: 6,5 % der Studienplätze.
Sachsen-Anhalt: 5 % der Studienplätze.
Die Auswahlkriterien unterscheiden sich stark. Einen klassischen NC gibt es bei keinem der hier aufgelisteten Bundesländer. Nichtsdestotrotz spielt die Abschlussnote bei manchen eine Rolle.
Bewerbung: Online über Bewerbungsportal, Einreichung der erforderlichen Unterlagen (z. B. Abiturzeugnis, Nachweise über medizinische Vorerfahrung)
Auswahlverfahren: Vorauswahl unabhängig vom Abiturschnitt nach den Kriterien Ausbildung, Beruf und Engagement (40 Punkte) und TMS (Medizinertest) (60 Punkte), Auswahlgespräch
Zulassung und Studium: Studienplatzvergabe erfolgt nach erfolgreicher Auswahl, Medizinstudium an einer der Universitäten des Bundeslandes
Verpflichtung: Weiterbildung als Facharzt für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin oder Innere Medizin (ohne Schwerpunktbezeichnung), Mindestens 10 Jahre Tätigkeit als Hausarzt in einer unterversorgten Region.
Bewerbung: Über das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Einreichen der erforderlichen Unterlagen
Auswahlverfahren: Vorauswahl nach den Kriterien TMS (Medizinertest) (50%), freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeit (20%), Berufserfahrung (30%), Multiple Mini Interviews und Einzelgespräch (kein medizinisches Fachwissen benötigt)
Zulassung und Studium: Studienplatzvergabe erfolgt nach erfolgreicher Auswahl, Medizinstudium an einer der Universitäten des Bundeslandes
Verpflichtung: Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin, mindestens 10 Jahre Tätigkeit als Hausarzt in einer ländlichen Region Bayerns in einem unterversorgten Planungsbereich.
Bewerbung: Online-Bewerbung beim Landesamt für Gesundheit und Pflege Hessen
Auswahlverfahren: Vorauswahl nach Eignung. Kriterien: medizinische Vorerfahrung, ehrenamtliche Tätigkeit, TMS (Medizinertest), standardisiertes und strukturiertes Auswahlgespräch
Zulassung und Studium: Studienplatzvergabe erfolgt nach erfolgreicher Auswahl, Medizinstudium an einer der Universitäten des Bundeslandes
Verpflichtung: Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin, mindestens 10 Jahre Tätigkeit als Hausarzt in einer ländlichen Region
Bewerbung: Online- und Papierbewerbung über die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Auswahlverfahren: Vorauswahl: Abiturdurchschnitt (30%), TMS (Medizinertest) (30%), berufliche und ehrenamtliche Tätigkeit im Gesundheitswesen (40%), Assessments und Interviews inkl. Rollenspiele
Zulassung und Studium: Studienplatzvergabe erfolgt nach erfolgreicher Auswahl, Medizinstudium an einer der Universitäten des Bundeslandes
Verpflichtung: Facharzt-Weiterbildung, die zu einer hausärztlichen Tätigkeit berechtigt Mindestens 10 Jahre Tätigkeit als Hausarzt in einer unterversorgten Region
Bewerbung: Online-Bewerbung über den Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
Auswahlverfahren: Vorauswahl nach den Kriterien Abiturdurchschnitt (30%), Ergebnis des TMS (Medizinertest)(30%), einschlägige Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktische Tätigkeit (40%), Auswahlgespräch: standardisierte Interviews und Rollenspiele, in denen für die hausärztliche Tätigkeit typische Situationen simuliert werden.
Zulassung und Studium: Studienplatzvergabe erfolgt nach erfolgreicher Auswahl, Medizinstudium an einer der Universitäten des Bundeslandes
Verpflichtung: Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin, mindestens 10 Jahre Tätigkeit als Hausarzt in einer unterversorgten Region.
Bewerbung: Online- und Papierbewerbung über das Landeszentrum für Gesundheit NRW (LZG) und Einreichen aller erforderlichen Unterlagen (z. B. Abiturzeugnis, Motivationsschreiben)
Auswahlverfahren: Vorauswahl anhand der Kriterien Abiturdurchschnittsnote (30%), Ergebnis des TMS (30%), einschlägige berufliche Tätigkeiten oder Ausbildungen (40%), standardisiertes und strukturiertes Auswahlgespräch
Zulassung und Studium: Zulassung zum Medizinstudium über die Landarztquote. Reguläres Medizinstudium an einer Hochschule des Bundeslandes.
Verpflichtung: Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin (hausärztlich), mindestens 10 Jahre Tätigkeit als Hausarzt in einer unterversorgten Region.
Bewerbung: Online-Bewerbung über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Auswahlverfahren: Vorauswahl nach den Kriterien Abiturschnitt, Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, relevante Berufserfahrung, einschlägiger ehrenamtlicher oder praktischer Tätigkeit, Auswahlgespräch
Zulassung und Studium: Studienplatzvergabe erfolgt nach erfolgreicher Auswahl, Medizinstudium an einer der Universitäten des Bundeslandes
Verpflichtung: Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, mindestens 10 Jahre Tätigkeit als Hausarzt in einer unterversorgten Region.
Bewerbung: Online- und Papierbewerbung beim Landesamt für Soziales Saarland.
Auswahlverfahren: Vorauswahl nach den Kriterien Abiturnote (30%), TMS (Medizinertest) (30%), einschlägige Berufserfahrung und Ausbildung (40%), standardisiertes Interviewverfahren
Zulassung und Studium: Studienplatzvergabe erfolgt nach erfolgreicher Auswahl, Medizinstudium an einer der Universitäten des Bundeslandes
Verpflichtung: Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, mindestens 10 Jahre Tätigkeit als Hausarzt in einer unterversorgten Region.
Bewerbung: Online-Bewerbung über die Landesdirektion Sachsen.
Auswahlverfahren: Abiturnote (20%), Studierfähigkeitstest wie TMS (Medizinertest) (40%), Berufsausbildung oder einschlägiges Studium (20%), Berufstätigkeit (10%), Freiwilligendienst oder ehrenamtliche Tätigkeit (10%), standardisierte und strukturierte Interviews
Zulassung und Studium: Studienplatzvergabe erfolgt nach erfolgreicher Auswahl, Medizinstudium an einer der Universitäten des Bundeslandes
Verpflichtung: Weiterbildung, die zur Tätigkeit als Hausarzt berechtigt, mindestens 10 Jahre Tätigkeit als Hausarzt in einer unterversorgten Region
Bewerbung: Online- und Papierbewerbung an kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Auswahlverfahren: Keine Vorauswahl, nach Einreichung der Bewerbung Teilnahme an online-basiertem fachspezifischen Studierfähigkeitstest. Auswahl anhand der Kriterien Abiturnote (10%), Ergebnis des Studieneignungstests (40%), Berufsausbildung/ Berufserfahrung (40%)
Zulassung und Studium: Studienplatzvergabe erfolgt nach erfolgreicher Auswahl, Medizinstudium an einer der Universitäten des Bundeslandes
Verpflichtung: Weiterbildung, die zur Tätigkeit als Hausarzt berechtigt, Mindestens 10 Jahre Tätigkeit als Hausarzt in einer unterversorgten Region
Bewerbung: Online-Bewerbung über das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Auswahlverfahren: noch nicht bekannt
Zulassung und Studium: Studienplatzvergabe erfolgt nach erfolgreicher Auswahl, Medizinstudium an einer der Universitäten des Bundeslandes
Verpflichtung: Mindestens 10 Jahre Tätigkeit als Hausarzt in einer unterversorgten Region.
Zunächst solltest Du wissen, dass für die Bewerbung das Einsenden Deiner Unterlagen an die Bewerbungsstelle des jeweiligen Bundeslandes nicht ausreicht. Vielmehr benötigst Du eine individuelle Bewerber-ID, welche du Dir im Portal von Hochschulstart einrichten kannst. Anschließend benötigst Du eine Registrierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV). In der Regel musst Du bereits bei der Bewerbung den „bundesland-spezifischen“ Vertrag für die Landarztquote unterschrieben abgeben. Was du außerdem noch an Bewerbungsunterlagen benötigst, kannst Du jederzeit auf den jeweiligen Internetseiten der Länder nachlesen.
Zusammenfassend brauchst Du also:
Darüber hinaus solltest Du dich auf der jeweiligen Internetseite informieren, welche Unterlagen Du zusätzlich einschicken musst. Wenn Dir Begriffe wie „Hochschulstart„, „Dialogorientiertes Serviceverfahren“ und das damit verbundene Procedere (wie z.B. Zulassungsbescheid/Ablehnungsbescheid) noch nichts sagen, findest Du hier eine detaillierte Beschreibung zum Bewerbungsprozess.
Übrigens kannst Du Dich auch in mehreren Bundesländern über die Landarztquote bewerben. Den Vertrag musst Du in der Regel zwar schon im Bewerbungsverfahrung unterzeichnen, allerdings gibt es eine Rücktrittsfrist, die Du nutzen solltest, damit keine Vertragsstrafe droht.
Ab dem WS 2026/2027 gibt es in Bayern auch eine Landtierarztquote, das Bewerbungsverfahren dazu beginnt voraussichtlich ab Februar 2026. Nähere Informationen gibt es beim Bayrischen Landesamt für Gesundheit.
Mit der Landarztquote ist es nicht mehr so leicht möglich, sich den Wohnort frei auszuwählen. Der Vertrag wird mit dem jeweiligen Bundesland abgeschlossen. Das bedeutet, dass sowohl Studienzeit, Facharzt-Ausbildung als auch die zehnjährige ärztliche Tätigkeit hier stattfinden.
In vielen Bundesländern kannst Du eine Präferenz für die Studienstadt angeben. Diese werden zwar berücksichtigt, die Verteilung an den Wunsch-Studienort ist aber nicht garantiert. Geschmälert werden die Chancen auf eine Zulassung durch die Angabe der Präferenz nicht. Die ärztliche Tätigkeit muss in allen Bundesländern in einem zu Beginn der Tätigkeit unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohtem Gebiet ausgeübt werden. In manchen Bundesländern wie Nordrhein-Westfahlen kannst Du Dir den genauen Ort allerdings selbst aussuchen. In anderen, wie Baden-Württemberg, unterliegt die Entscheidung über die Zuordnung dem Regierungspräsidium. Hier kannst Du lediglich Präferenzen angeben.
Wenn das Studium mit der Landarztquote begonnen ist, gibt es kein Zurück mehr: Der Vertrag endet erst nach der zehnjährigen Tätigkeit als Hausarzt.
Solltest Du nach Dich nach dem Studium für eine andere Facharztausbildung entscheiden oder die Arbeitsstelle ablehnen, drohen hohe Vertragsstrafen von bis zu 250.000 €. Dabei müssen sowohl Weiterbildung als auch die Arbeit als Hausarzt unverzüglich angetreten werden, das heißt in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Abschluss des Studiums bzw. der Facharzt-Weiterbildung.
Wenn Du eine Prüfung im Medizinstudium endgültig nicht bestehst und exmatrikuliert wirst, wird die Vertragsstrafe nicht fällig. Zwar ist gewünscht, dass das Studium in Regelstudienzeit abgeschlossen wird, allerdings sind Auslandsaufenthalte oder auch Urlaubssemester normalerweise kein Problem. Auch Unterbrechungen der vertraglichen Arbeitszeit, zum Beispiel wegen Schwangerschaft oder Elternzeit, führen zu keiner Vertragsstrafe. Die Vertragslaufzeit wird dann entsprechend verlängert. Wenn ein Härtefall, zum Beispiel eine schwere Erkrankung, vorliegt, kann die Vertragsstrafe ebenfalls ausgesetzt werden.
Die Plätze der Landarztquote sind schnell vergeben, es gibt mehr als genug Bewerber für die Studienplätze – trotz der strengen Verpflichtungen. Das bedeutet allerdings auch, dass längst nicht jeder einen Studienplatz bekommt.
Und auch wenn die Quote funktioniert, steht sie oft in der Kritik. Viele sind der Meinung, dass eine so langjährige Verpflichtung junger Menschen nicht vertretbar sei: Nach den ersten Semestern ändert sich die die gewünschte Fachrichtung bei vielen und auch die Lebensentwürfe können sich noch stark wandeln. Dessen sollte man sich bewusst sein. Und mit sehr gutem TMS, Berufserfahrung und einem guten Abiturschnitt hast Du auch im normalen Bewerbungsverfahren Chancen. Entsprechend sollte die Quote wirklich nur in Betracht gezogen werden, wenn man sich schon sehr sicher ist, wo es in Zukunft einmal hingehen soll. Anders sieht es aus, wenn man bereits ein Erststudium absolviert hat: Einen Medizinstudienplatz im Zweitstudium zu erhalten, ist nur schwer möglich. Wer keine beruflichen oder wissenschaftlichen Gründe nachweisen kann, hat eigentlich nur über die Landarztquote eine Chance. Denn hier werden ganz explizit auch solche Bewerber begrüßt.
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