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Du hast keinen Studienplatz bekommen, möchtest aber trotzdem nicht aufgeben? Dann gibt es noch eine Notlösung, bei der du die Chance auf einen Medizinstudienplatz im nächsten Semester hast: die Studienplatzklage.
Die Studienplatzklage ist sehr kostenintensiv und kann dir keinen Studienplatz garantieren. Die rechtliche Grundlage für eine solche Klage bildet das Grundrecht auf freie Berufswahl. Der sogenannte Numerus Clausus (NC) schränkt dieses Recht ein. Nur wenn die Ausbildungskapazitäten der Universität/Hochschule vollständig ausgenutzt werden, wird dieses Grundrecht nicht durch den NC verletzt. Die Bewerber/innen haben also das Recht herauszufinden, ob die Platzkapazitäten der Bildungseinrichtung voll ausgeschöpft wurden oder ob man ihr Grundrecht auf freie Berufswahl verletzt hat.
Eine Klage gegen das Bewerbungs- und Informationsportal Hochschulstart.de ist praktisch sinnlos. Nach mehreren Gerichtsentscheidungen wurde die Website so optimiert, dass es kaum rechtliche Lücken gibt. Aus diesem Grund musst du deine Studienplatzklage meist direkt an die betreffende Universität/Hochschule richten.
Während einer Studienplatzklage wird überprüft, ob die Universität/Hochschule alle möglichen Studienplätze vergeben hat. Die Kapazitäten der Universitäten/Hochschulen können dabei anhand vorgegebener Parameter berechnet werden. Die Ergebnisse werden dann von bestimmten Anwält/innen und dem Verwaltungsgericht überprüft.
Oft muss der Antrag auf einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazitäten bereits bis zur regulären Bewerbungsfrist gestellt werden.
In einigen Fällen ist die Studienplatzklage sinnlos. Hier haben wir zwei Situationen aufgelistet, in welchen du dir eine Klage sparen kannst:
Die Studienplatzklage sollte wirklich nur eine Notlösung sein. Um einen Studienplatz in Bereich Medizin außerhalb des normalen Bewerbungsprozesses zu erhalten, gibt es viele andere günstigere Optionen:
Vom Jahr zu Jahr steigt die Anzahl der Abiturien/innen, die mithilfe einer Studienplatzklage versuchen, einen Medizinstudienplatz zu erhalten. Infolgedessen gibt es auch mehr Kanzleien, die ihre Unterstützung bei einer solchen Klage anbieten. Dabei wird den Klägern/innen oft eine Erfolgschance von 50, 60 oder 70 Prozent versprochen. Die Chancen, eine Studienplatzklage erfolgreich durchzubringen, steigen mit der Anzahl der verklagten Universitäten/Hochschulen. Dennoch sollte man sich nicht zu viel Hoffnung machen.
Oft ist die Anzahl der Studienplätze, die durch eine Klage frei werden, geringer als die Anzahl der Kläger/innen. In diesem Fall entscheidet nur der Zufall. Die Chancen für den/die Kläger/in sind natürlich stark von der Beliebtheit der Universität/Hochschule abhängig.
Die Dauer einer Studienplatzklage kann stark variieren und unterscheidet sich vom Gericht zu Gericht. Während einige Gerichte schon kurz nach dem Semesterbeginn über die Studienplatzklagen entscheiden, lassen sich andere Gerichte bis zu zwölf Monaten Zeit. Für die Bewerber/innen bedeutet das im schlimmsten Fall, dass sie ihr Studium erst ein Jahr später beginnen können.
Die Studienplatzklage kostet eine Menge Geld. Die genaue Summe ist dabei von sehr vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Erfahrungsgemäß kann man aber sagen, dass der gesamte Prozess min. 1000 Euro kostet.
Wer gleich mehrere Universitäten/Hochschulen verklagen möchte, der sollte mit einem Betrag im fünfstelligen Bereich rechnen. Im Falle einer erfolgreichen Klage verlangen einige Anwält/innen sogar ein zusätzliches Honorar.
Wenn die Versicherung das Hochschulzugangsrecht abdeckt, dann können die Kosten für die Studienplatzklage von jener getragen werden. Dabei ist es auch wichtig zu wissen, wie viele Studienplatzklageverfahren die Versicherung abdeckt. Außerdem übernimmt die Versicherung nur die Fälle, die nach Vertragsabschluss begonnen wurden.
Die Rechtsversicherung für Student/innen ist mit ca. 15 – 30 Euro im Monat ziemlich günstig. Hinzu kommen noch die sogenannten Selbstbeteiligungskosten im Fall eines Rechtsstreites in Höhe von circa 250 – 300 Euro.
Im Jahr 2020 wurde das Zulassungsverfahren reformiert. Die Abiturnote spielt bei der Zulassung keine entscheidende Rolle mehr. Damit sollen die Bewerber/innen bessere Chancen haben, die Universitäten/Hochschulen mithilfe ihrer Persönlichkeit und ihren Erfahrungen zu überzeugen. Außerdem wurde ein sogenannter Studierfähigkeitstest eingeführt, an dem alle Student/innen teilnehmen müssen und die Regelung der Ortspräferenz wurden etwas gemildert.
Die Anzahl der Studienplatzklagen könnte aufgrund dieser Reformen sinken. Wir hoffen, dass die Veränderungen innerhalb des Zulassungsverfahrens nur positive Auswirkungen für alle Bewerber/innen haben.
Unsere Autoren haben für dich alle Themen bezüglich Quereinstieg, Studienplatztausch, Teilstudienplatz und Studienplatzklage ausführlich in einer Podcast-Episode behandelt und geben dir einen Überblick, wie groß die Chancen aktuell stehen, mit einer der genannten Möglichkeiten an deinen Studienplatz zu kommen.