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Das neue Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge in Deutschland hat seit dem Sommersemester 2020 für einige Neuheiten gesorgt. Mit diesen Neuheiten kommen allerdings auch immer wieder die gleichen Probleme und somit auch die gleichen Fragen auf, wenn es um die Bewerbung für das Medizinstudium geht. In diesem Beitrag möchten wir einige Fragen klären, die gerade bezüglich der Priorisierung der Universitäten auf Hochschulstart.de immer wieder gestellt werden!
Kurz und knapp: Ja, kannst du! Bislang war es so, dass du dich im Falle einer Bewerbung für einen der drei Studiengänge entscheiden musstest. Mittlerweile kannst du dich allerdings sowohl für Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin als auch Pharmazie gleichzeitig bewerben.
Wichtig ist, dass du weißt, dass du dich bei maximal 12 Studiengängen bewerben kannst. Die oben genannten Studiengänge zählen hierbei jeweils als eine Bewerbung. Innerhalb dieser Bewerbungen kannst du alle Universitäten in Deutschland in deiner Wunschliste angeben.
Beispiel: Du bewirbst dich für Zahnmedizin und Humanmedizin. Damit hast du dich für 2 aus max. 12 Studiengängen beworben. Jetzt kannst du dich jeweils für Humanmedizin als auch für Zahnmedizin an jeder Hochschule in Deutschland bewerben. Die damaligen Ortspräferenzen entfallen. Zugelassen werden kannst du allerdings nur für einen Studiengang.
Auch hier lautet die Antwort ganz einfach: Ja! Möglicherweise kennst du die alte Regelung bezüglich der Ortspräferenzen. Einige Universitäten haben eine Art Vorabauswahl getroffen, in dem sie von den Bewerber/innen verlangt haben, dass die eigene Universität priorisiert und somit auf Ortspräferenz 1 gesetzt werden muss, um am Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) teilnehmen zu dürfen. Durch das neue Zulassungsverfahren entfällt diese Regelung.
Mittlerweile kannst und solltest du jede Universität (es gibt keine Beschränkung auf 6 Universitäten mehr) in Deutschland angeben, an der du gerne studieren möchtest. Dabei gibt es für dich keinen Vor- oder Nachteil, wenn du eine Universität in der Rangliste weiter oben oder unten angibst. Wichtig ist die Priorisierung einzig und allein bezüglich der Koordinierungsphase.
Wie bereits erwähnt, hat die Reihenfolge der Studienwünsche keinen Einfluss auf deine Zulassungschancen. Tatsächlich erfährt die jeweilige Hochschule nicht einmal, wie hoch du diese priorisiert hast. Dennoch ist es äußerst wichtig, deine tatsächliche Wunschuni möglichst hoch zu ranken, da im Falle einer Mehrfachzusage während der Koordinierungsphase im DoSV die sogenannten Koordinierungsregeln greifen. Diese haben in der Tat einen Einfluss darauf, von welcher Universität du letztendlich auch eine Zulassung erhältst. Im folgenden erklären wir dir die Regeln mit einem jeweiligen Beispiel.
Zum Verständnis: Zulassungsangebot bzw. zulassungsfähiger Bereich bedeutet, dass du prinzipiell bei der jeweiligen Universität und ihrer ganz persönlichen Rangliste weit genug oben stehst, um potentiell eine Zulassung zu erhalten.
Voraussetzung für das Greifen der ersten Regel ist, dass du lediglich bei einer deiner angegebenen Universitäten die Auswahlgrenzen erreicht hast (sprich genügend Punkte im Auswahlverfahren gesammelt hast, um einen Studienplatz zu erhalten). In diesem Falle bekommst du ein Zulassungsangebot dieser Hochschule und der Bewerbungsprozess ist für dich beendet.
Voraussetzung für das Greifen der zweiten Regel ist, dass du an mehr als einer deiner angegebenen Universitäten die Auswahlgrenzen erreicht hast (sprich genügend Punkte im Auswahlverfahren gesammelt hast, um einen Studienplatz zu erhalten). In diesem Falle bekommst du ein Zulassungsangebot für die jeweiligen Universitäten. Anschließend erhältst du eine Zulassung für deine Universität mit der höchsten Priorisierung.
Beispiel: Nehmen wir an, du hast 3 Universitäten angegeben. Uni 1, Uni 2 und Uni 3 (auch in dieser Reihenfolge priorisiert). Solltest du für alle drei Universitäten ein Zulassungsangebot erhalten, erfolgt eine automatische Umwandlung des Angebots für Uni 1 in eine Zulassung, da du diese am höchsten priorisiert hast. Im Falle dessen, dass du nur für Uni 2 und 3 ein Zulassungsangebot bekommen hättest, hättest du für Uni 2 eine Zulassung erhalten.
Voraussetzung für das Greifen der dritten Regel ist, dass du dich für mehrere Universitäten beworben hast. Nehmen wir an, du hast dich für fünf Universitäten beworben:
Uni 1, Uni 2, Uni 3, Uni 4 und Uni 5 (Auch in dieser Reihenfolge).
Unter Umständen kann es vorkommen, dass du z.B. für Uni 2, 4 und 5 ein Zulassungsangebot erhältst, obwohl Uni 1 und Uni 3 ihre Zulassungsangebote noch nicht verkündet haben. Tendenziell wäre es also möglich, dass du nun doch noch ein Zulassungsangebot für deine Uni 1 (oder 3) bekommst. Folgende Szenarien könnten nun stattfinden:
Zusammenfassend sollte dir klar sein, dass du prinzipiell immer eine Zulassung für deine am höchsten priorisierte Universität in deiner persönlichen Rangliste erhältst und unter Umständen nur ein begrenztes Zeitfenster hast, ein Zulassungsangebot einer niedriger priorisierten Uni im Falle einer Mehrfachzusage anzunehmen. An deiner Zulassungschance ändert die Priorisierung allerdings nichts!
Ebenso ist die Koordinierungsphase ein sehr dynamischer Prozess! Es kann durchaus vorkommen, dass sich dein Status bei der jeweiligen Universität ändert. So kann z.B. Universität A, für die du bislang kein Angebot bekommen hast, deinen Status in den „zulassungsfähigen Bereich“ ändern, da z.B. andere Bewerber/innen sich gegen Universität A entschieden oder eine Zulassung für eine ihrer höher priorisierten Universität erhalten haben. Somit rutschst du in der in der Rangliste der Hochschule A um einen Platz nach oben und fällst möglicherweise in den zulassungsfähigen Bereich.
Nein. Du musst dir vorerst keine Sorgen machen. Gerade durch die aktuelle Corona-Situation hat Hochschulstart verkündet, dass nach postalischen Eingang bis zu 10 Tage vergehen können, bis dein Bewerberstatus auf „gültig“ geschaltet wird.
Ja! Das neue Zulassungsverfahren beinhaltet drei Quoten:
Alle drei Quoten berücksichtigen unterschiedliche Auswahlkriterien. Unabhängig davon, welche Qualifikation du mitbringst, nimmst du automatisch an allen drei Quoten teil.
Wir hoffen, wir konnten dir das Thema der Priorisierung der Hochschulen für die Studiengänge der Humanmedizin, Tiermedizin und Zahnmedizin in diesem Artikel etwas näher bringen und allgemeine Fragen zu Bewerbung bei Hochschulstart klären.