Inhaltsverzeichnis
Du willst dich auf einen Studienplatz für das Fach Medizin bewerben, aber hast noch nie etwas von hochschulstart.de gehört? In der folgenden Anleitung findest du alle wichtigen Infos zum Thema. Außerdem erklären wir dir Schritt für Schritt, wie die Bewerbung über Hochschulstart abläuft.
hochschulstart.de ist ein Bewerbungs- und Informationsportal. Mithilfe des Bewerbungstools “AntOn” (Antrag-Online) diente die Website ebenfalls als Vermittler zwischen den Bewerber/innen und den Universitäten/Hochschulen. Auch mit der Reform der Studienplatzvergabe (2020) behält „AntOn“ nach wie vor eine wichtige Bedeutung bei der Bewerbung. Zusätzlich (und für NeubewerberInnen der erste Schritt) ist jedoch die Registrierung im DoSV (Bewerbungsportal für das Dialogorientierte Serviceverfahren) von Hochschulstart.
Wer sich in Deutschland an staatlichen Universitäten/Hochschulen auf einen Studienplatz im Bereich Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bewerben möchte, kommt um die Anmeldung bei Hochschulstart.de und das Erstellen einer eigenen Bewerber-ID nicht herum. Die Bewerbung für mehrere der oben genannten Studiengänge war bisher nicht zulässig. Seit 2020 ist dies aber durchaus möglich! (Stand Februar 2020)
Die Bewerber-ID ist die Grundlage für eine strukturierte Bewerbung, einen gesicherten Informationsfluss bezüglich laufender Verfahrensstufen und die Bereitstellung von Ablehnungs- und Zulassungsbescheiden. Außerdem sorgt Hochschulstart.de dafür, dass du laufende Bewerbungsfristen einhältst, deine Bewerbung aber noch vor Ablauf dieser Fristen bearbeiten kannst.
Wer sich über hochschulstart.de auf einen Medizinstudienplatz in Deutschland bewerben möchte, muss sich zuerst auf der offiziellen Website registrieren bzw. anmelden. Die Bewerbung verläuft dabei für Neubewerber/innen in mehreren Schritten ab.
Wir sind die Bewerbung bei hochschulstart.de komplett durchgegangen und erklären dir im Screencast jeden Schritt im Detail. Du erfährst ganz genau, wie du dich auf der Website anmelden kannst und anschließend deinen Login für die Einsicht deiner Daten erhältst.
Bei Hochschulstart.de musst du zuerst online einen Zulassungsantrag stellen. Dieser muss elektronisch innerhalb einer festgelegten Frist versandt werden. Diese Frist wird Ausschlussfrist genannt und ist nicht nur für das Sommer- und Wintersemester, sondern auch für Alt- und Neuabiturient/innen festgelegt.
Solltest du deine Daten nicht bis zu diesem Zeitpunkt auf Hochschulstart.de gespeichert haben, so scheidest du für das Bewerbungsverfahren aus! Aus diesem Grund ist es enorm wichtig zu wissen, wann die Ausschlussfristen ablaufen.
Auch wenn du den der Zulassungsantrag schon online ausgefüllt hast, so benötigt Hochschulstart.de zusätzlich noch folgende Unterlagen:
Diese Unterlagen verendest du als Bewerber/innen per Post an eine zugewiesene Adresse nach Dortmund. Solltest du am Antrag noch einmal etwas ändern wollen, so musst du auch die Unterlagen nachreichen. Diese sollten ebenso wie das Antragsformular pünktlich zur Bewerbungsfrist eingesendet worden sein. Manchmal kann es vorkommen, dass Universitäten/Hochschulen noch zusätzliche Bewerbungsunterlagen anfordern. Diese müssen dann direkt an die jeweilige Universität/Hochschule gesendet werden.
Wenn die Bewerbung erfolgreich war, dann erhalten alle zukünftigen Studierenden einen Zulassungsbescheid. Dieser muss dann nur noch von dem/der Bewerber/in angenommen werden. Aber Achtung: Auch hierfür gibt es eine Frist! Wird das Studienplatzangebot nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angenommen, so verfällt der Studienplatz.
Bei hochschulstart.de gibt es mittlerweile die Möglichkeit, sich auf mehrere ähnliche Studiengänge zu bewerben. Du musst dich also nicht mehr zwangsläufig im Vorhinein für eines der medizinischen Studienfächer (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie) entscheiden.
Nach dem die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, warten alle Bewerber/innen gespannt auf die Ergebnisse. In diversen Online-Foren wird dann diskutiert und sich die Frage gestellt, ob die Zulassungsbescheide für das jeweilige Sommer- oder Wintersemester schon verschickt worden sind und wann diese endlich ankommen.
Die Zulassungsbescheide werden jährlich an festgelegten Terminen schriftlich per Post verschickt oder elektronisch auf Hochschulstart.de eingestellt, sodass sie für die Studierenden einsehbar sind.
Wer zu den glücklichen Studierenden gehört, die angenommen wurden, sollte allerdings nicht zu lange warten. Der Zulassungsbescheid ist nämlich nur eine Art Studienplatzangebot. Dieses muss während der Koordinierungsphase in Abhängigkeit der persönlichen Priorisierung innerhalb einer bestimmten Frist von dem/der Studenten/in angenommen werden. Sonst verfällt der Platz.
Ebenso wie die Zulassungsbescheide werden auch die Ablehnungsbescheide an einem bestimmten festgelegten Datum schriftlich per Post versandt oder auf Hochschulstart.de hochgeladen, sodass sie für die Studierenden einsehbar sind.
Die Ablehnungsbescheide enthalten meist folgende Informationen zu bestimmten Rängen:
Häufig hören wir die Frage: “Wie groß sind die Chancen, im Nachrückverfahren noch einen Studienplatz im Bereich Medizin zu erhalten?“
Einerseits ist das von deinem persönlichen Rang und dem durch Hochschulstart.de ermittelten Grenzrang abhängig. Andererseits spielen auch diejenigen Studierenden eine entscheidende Rolle, die ihren Studienplatz nicht annehmen und abspringen. Damit geben sie ihre Studienplätze für andere frei und die über dem Grenzrang liegenden Student/innen können nachrücken.
Grundvoraussetzung, um Nachrücken zu können, ist die vorherige Anmeldung für das Hauptauswahlverfahren der jeweiligen Universitäten/Hochschulen. Wer vorher die Bewerbungsfrist versäumt hat, der erhält auch keine Chance am ersten oder zweiten Nachrückverfahren teilzunehmen.
Einige Universitäten/Hochschulen bieten den Student/innen auch einen Teilstudienplatz an. An der Universität Göttingen ist dies beispielsweise nach dem ersten Nachrückverfahren und unter gewissen Voraussetzungen möglich. Nicht alle medizinischen Universitäten/Hochschulen bieten diese Möglichkeit an.
Der Teilstudienplatz wird in der Regel nicht anhand der Abiturdurchschnittsnote vergeben, sondern unter den Bewerber/innen verlost. Wie der Name schon sagt, steht dem/der Studenten/in bei Erhalt des Teilstudienplatzes kein kompletter Studienplatz zur Verfügung. Die Zulassung für solch einen Studienplatz ist auf den vorklinischen Abschnitt des Medizinstudiums beschränkt. Anschließend folgt die Exmatrikulation. Aus diesem Grund sollte man sich innerhalb der zwei Jahre Vorklinik weiterhin über Hochschulstart.de für einen “Vollzeitstudienplatz” oder auf direktem Weg bei den Universitäten/Hochschulen für das fünfte Fachsemester bewerben.