Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG)
Das Medizinstudium bringt unter Umständen einen Wechsel des Wohnortes und erhöhte Lebenshaltungskosten mit sich. Durch das sogenannte Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz:BaföG) erhalten unter anderem junge Studierende staatliche finanzielle Unterstützung, sofern ihre Ausbildung “förderungsfähig” ist. Um diese Leistung zu erhalten, kann ein BaföG-Antrag ausgefüllt werden.
Wer hat Anspruch auf BaföG?
Folgende Kriterien müssen grundsätzlich beachtet werden:
- Staatsangehörigkeit
- Deutsch
- integrierte Ausländer/innen mit Perspektive in Deutschland zu bleiben
- Eignung
- Immatrikulation kann vorgelegt werden (Leistungsnachweis)
- Alter
- Ausbildung muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden
- Masterstudium muss vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen werden
- Finanzielle Lage
- die finanziellen Mittel der Eltern/des Ehepartners reichen zur Deckung der anfallenden Kosten während der Ausbildung nicht aus
Auf der offiziellen Seite des BaföG-Amtes (https://www.xn--bafg-7qa.de/) kannst du dich detaillierter über die Zusammensetzung und die Höhe des möglichen BaföG-Betrags informieren.
BaföG Rückzahlung
Ungefähr fünf Jahre nach Ablauf der Förderhöchstdauer muss der/die Geförderte beginnen, den erhaltenden Betrag zurückzuzahlen. Dafür steht ein Zeitraum von ca. 20 Jahren zur Verfügung. Die Summe kann in dreimonatigen Raten oder komplett zurückgezahlt werden. Sollte sich der/die Geförderte entscheiden, die Summe im Ganzen zurückzuzahlen, kann ihm/ihr ein Nachlass von bis zu 50% gewährt werden.