Ausschlussbescheid
Ein Ausschlussbescheid wird versendet, wenn die Bewerbung des/r Bewerbers/in für den jeweiligen Studiengang als „mangelhaft“ eingestuft und deshalb nicht für das Auswahlverfahren berücksichtigt wird. Dies kann die unterschiedlichsten Gründe haben, ist häufig jedoch mit fehlenden oder sogar falschen Angaben verbunden. Ausschlussbescheide werden über Hochschulstart vermittelt.
Achte deshalb unbedingt darauf, deine Angaben während der Bewerbung zu kontrollieren und regelmäßig nachzuschauen, ob Hochschulstart dich um die Ergänzung oder Verbesserung deiner Angaben im Portal auffordert.
Gegen einen Ausschlussbescheid kann – wie auch gegen den sogenannten Ablehnungsbescheid – Widerspruch eingelegt werden. In den meisten Fällen ist dies jedoch nicht besonders erfolgsversprechend.