Ablehnungsbescheid

Einen Ablehnungsbescheid erhält der/die Bewerber/in, wenn ihm/ihr gegenüber kein Zulassungsangebot für das laufende Jahr ausgesprochen wird. Dieses Angebot kann aus unterschiedlichen Gründen nicht unterbreitet worden sein. Häufig ist die Konkurrenz durch höher qualifiziertere Mitbewerber/innen sehr hoch und der Studienplatz wird innerhalb des Auswahlverfahrens anderweitig vergeben. Dabei können die Platzkapazitäten der Universitäten schnell ausgeschöpft sein.

Gegen diesen Ablehnungsbescheid kann – wie auch gegen den sogenannten Ausschlussbescheid – Widerspruch eingelegt werden. In den meisten Fällen ist dies jedoch nicht besonders erfolgsversprechend.

Um mehr über das Thema zu erfahren, lies dir unseren Artikel Ablehnungsbescheid und jetzt? So kannst du trotzdem Medizin studieren durch.