Härtefallantrag

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie wird eine geringe Zahl (bis ca. 2%) an Studienplätze für Bewerber/innen mit einer Lebenssituation sogenannter „außergewöhnlicher Härte“ (Härtefallantrag) vergeben. Von außergewöhnlicher Härte wird gesprochen, wenn der/die Bewerber/in besondere soziale oder familiäre Gründe aufweist, welches den sofortigen Antritt des Studiums erfordert (z.B. durch das Leiden an einer Krankheit, welche sich nachweisbar verschlechtert und ein Studium zu einem späteren Zeitpunkt eventuell nicht mehr zulässt).

Wer den Härtefallantrag anerkannt bekommt, nimmt jedoch trotzdem zunächst am üblichen Bewerbungsverfahren Teil. Dazu gehört die Abiturbestenquote, das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ). Wer dann in keiner der genannten Quoten die Auswahlgrenze erreicht, erhält anschließend im Rahmen der Härtefallquote ein Zulassungsangebot.

Da die Annahme eines Härtefallantrags zur Folge haben kann, dass ein/e Bewerber/in, der/die die Auswahlgrenze einer der anderen Quoten zwar erreicht hat, aufgrund des Studienplatzmangels (mehr Bewerbungen als verfügbare Plätze) trotzdem keine Zulassung erhält, obliegen die Anträge für die Härtefallquote besonderen Auflagen und werden individuell streng kontrolliert. Es ist deshalb besonders wichtig, die Lebenssituation möglichst plausibel und mit offiziellen Dokumenten (z.B. Attest vom Arzt/ der Ärztin) zu belegen, sodass eine außenstehende Person rein anhand schriftlicher Unterlagen zu einem Urteil kommen kann.

Was alles unter die Definition „außergewöhnlicher Härte“ fällt, erfährst du auf hochschulstart.de.

Die Antragsstellung läuft zunächst normal über die Bewerbung auf hochschulstart.de. Hierfür beachte folgende Schritte:

  1. Registrierung über Hochschulstart im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)
  2. Auswahl eines Studiengangs des Zentralen Verfahrens
  3. Nach erfolgter Weiterleitung zum „Antrag Online“ (AntOn) anschließende Abgabe der Bewerbung des gewünschten Studiengangs (Medizin, Zahnmedizin usw.)
  4. Im AntOn anschließend auswählen, dass ein Härteantrag gestellt werden soll
  5. Den weiteren Anweisungen für die Erstellung des Antrags folgen

Nicht selten wird der Härtefallantrag mit dem Antrag für einen Nachteilsausgleich verwechselt. Auch wenn sich beide Anträge grundlegend voneinander entscheiden, gilt in beiden Fällen, dass sie nur selten angenommen werden.