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Quereinstieg ins Medizinstudium: Auf Umwegen ans Ziel

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Justin
25.10.2021
4 Min

Dass es unheimlich schwer ist, einen Medizinstudienplatz zu erhalten, ist kein Geheimnis. Aus diesem Grund sollte man als Bewerber/in seinen Horizont etwas erweitern. Neben dem Medizinstudium gibt es unzählige zulassungsunbeschränkte Studienfächer im Gesundheitswesen. Dort kann man in der Regel ein medizinnahes Studium ohne Wartezeit und ohne zusätzliches Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) beginnen. Ein Quereinstieg in ein höheres Fachsemester des Studienfaches Medizin ist dann immer noch möglich. Wir erklären dir, wie der Quereinstieg funktioniert und was du dabei zu beachten solltest.

Quereinstieg aus einem verwandten Studienfach

Wer ein medizinnahes Fach studiert, kann sich für einen Quereinstieg in ein höheres Fachsemester im Bereich Medizin bewerben. Dadurch hat man als Quereinsteiger/in die Möglichkeit, auch ohne eine gute Abiturdurchschnittsnote einen Medizinstudienplatz zu erhalten.

In den letzten Jahren ist die Möglichkeit des Quereinstieges immer populärer geworden. Leider sinken damit auch die Chancen für die Bewerber/innen, mit dieser Methode einen Medizinstudienplatz zu erhalten.

Ob der Quereinstieg in ein höheres Fachsemester im Bereich Medizin möglich ist oder nicht, das ist je nach Universität/Hochschule unterschiedlich. Allgemein gilt aber: Ein/e Student/in aus einem medizinnahen Studiengang benötigt zwei „große“ und zwei „kleine“ Scheine, um sich ein Semester anrechnen zu lassen. In Ausnahmefälle kann der/die Studierende auch vier „große“ Scheine vorlegen, da ein „großer“ Schein, zwei „kleine“ Scheinen ersetzt.

Welche Fächer werden als „große“ Scheine angerechnet?

Diese Fächer werden den Studierenden als „große“ Scheine angerechnet:

  • Praktikum der Chemie für Mediziner
  • Praktikum der Biologie für Mediziner
  • Praktikum der Physiologie
  • Praktikum der Biochemie (Molekularbiologie)
  • Praktikum der Physik für Mediziner
  • Kursus der makroskopischen Anatomie
  • Kursus der mikroskopischen Anatomie (Histologie)
  • Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie

Welche Fächer werden als „kleine“ Scheine angerechnet?

Diese Fächer werden den Studierenden als „kleine“ Scheine angerechnet:

  • Seminare mit klinischem Bezug im Umfang von mindestens 56 Stunden,
  • Seminar Physiologie
  • Seminar Anatomie
  • Seminar Biochemie
  • Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
  • Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung)
  • Praktikum der Berufsfelderkundung
  • Praktikum der Medizinischen Terminologie

Welche Studienfächer können einen Quereinstieg ermöglichen?

  • Biologie
  • Biochemie
  • Chemie
  • Pharmazie
  • Zahnmedizin

Quereinstieg aus dem Ausland

Wer sich dazu entschieden hat, nach dem Abitur ein Medizinstudium im Ausland zu beginnen, hat die Möglichkeit als Quereinsteiger/in wieder zurück nach Deutschland zu kommen und hier das Studium zu beenden. Um an einer deutschen Universität/Hochschule immatrikuliert zu werden, muss der/die Studierende einen Anrechnungsbescheid vorlegen.

Damit du deine Studienleistungen aus dem Ausland im Studiengang Medizin anrechnen lassen kannst, musst du dich an das Landesprüfungsamt in dem Bundesland, in dem du geboren bist, wenden. Eine Ausnahme gibt es bei den Bewerber/innen aus Brandenburg, Bremen oder dem Ausland. Hier ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zuständig. Um die aktuellsten Informationen zu diesem Thema zu erhalten, solltest du am besten die Seite des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen besuchen.

Das Landesprüfungsamt stellt fest, ob die im Ausland erbrachten Studienleistungen gleichwertig mit denen in Deutschland sind. Prinzipiell liegt innerhalb der Europäischen Union die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistung schon automatisch vor. Allerdings kann in einigen Fällen die Studienstruktur abweichen. Dauert ein bestimmter Kurs an einer deutschen Universität/Hochschule z. B. zwei Semester, derselbe Kurs im Ausland allerdings nur drei Monaten, dann kann es sein, dass dieser Kurs in Deutschland noch einmal von dem/der Studierenden nachgeholt werden muss.

Aus diesem Grund müssen dem Landesprüfungsamt möglichst detaillierte Informationen über den Umfang und den Inhalt der im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen vorliegen. Die Unterlagen werden dann an den/die Fachvertreter/in der betreffenden Universität/Hochschule weitergeleitet. Er/Sie entscheidet dann darüber, ob die im Ausland erbrachten Leistungen mit den in Deutschland erwarteten Leistungen vollständig oder teilweise übereinstimmen.

Wer von einer ausländischen zu einer deutschen Universität/Hochschule wechseln möchte, sollte dies am besten vor dem Physikum machen. Aufgrund der hohen Zahlen an Bewerber/innen kann es ansonsten zu langen Wartezeiten kommen. Meistens ist die Anzahl der freien Studienplätze viel geringer als die der Bewerber/innen.

Allgemeine Tipps

  • Es ist empfehlenswert, sich schon im Voraus bei dem zuständigen Landesprüfungsamt über die aktuellen Voraussetzungen eines Quereinstieges zu informieren.
  • Die Studienplatzklage kann auch bei einem Quereinstieg helfen.
  • Bewirb dich bei so vielen Universitäten/Hochschulen wie möglich. Beachte dabei die unterschiedlichen Fristen und Unterlagen.
  • Die Bewerbung für einen Quereinstieg erfolgt nicht über Hochschulstart.de, sondern immer direkt bei der betreffenden Universität/Hochschule.
  • Um einen Anrechnungsbescheid beantragen zu können, benötigst du eine Äquivalenzbescheinigung. Diese wird von dem Studiendekanat der Universität/Hochschule ausgestellt, an der du bisher studiert hast. Wurde die Äquivalenzbescheinigung erfolgreich ausgestellt, musst du diese Bescheinigung mit dem Antrag auf einen Anrechnungsbescheid an das Landesprüfungsamt schicken. Eine von dem/der Fachvertreter/in ausgestellte Äquivalenzbescheinigung ist nicht rechtskräftig.
  • Der Anrechnungsbescheid wird durch das zuständige Landesprüfungsamt erstellt. Die Bearbeitung ist kostenpflichtig. Rechtskräftig ist nur der vom Landesprüfungsamt ausgestellte Anrechnungsbescheid.
  • Der Anrechnungsbescheid kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden.

Ein erfolgreicher Quereinstieg verlangt von den Studierenden viel Eigeninitiative und Aufwand. Wir wünschen dir für deinen Quereinstieg alles Gute und hoffe, dass wir mit unserem Beitrag alle Fragen zu diesem Thema beantworten konnten.

Podcast zum Artikel

Unsere Autoren haben für dich alle Themen bezüglich Quereinstieg, Studienplatztausch, Teilstudienplatz und Studienplatzklage ausführlich in einer Podcast-Episode behandelt und geben dir einen Überblick, wie groß die Chancen aktuell stehen, mit einer der genannten Möglichkeiten an deinen Studienplatz zu kommen.

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Justin

Justin ist gebürtiger Hamburger, 24 Jahre alt und studiert Medizin im fünften Jahr an der Uni Magdeburg. Neben seiner Autorentätigkeit bei medizinzinstudium.io führt er mit seinem Mitbewohner den erfolgreichen Podcast “Küchenmedizin”, in welchem die beiden über die Bewerbung für das Medizinstudium aufklären, tiefe Einblicke in das Studium geben und interessante Gäste wie z.B. Ärzt/innen aus verschiedenen Fachrichtungen oder Betroffene verschiedener Krankheitsbilder interviewen.