Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Hinter dem Begriff Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verbirgt sich – einfach gesagt – die Berechtigung, studieren zu dürfen. Diese Berechtigung erhält man durch einen zuvor erworbenen Bildungsabschluss. Im Falle des Medizinstudiums bedeutet das: Wer das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) vorweisen kann, wird in Deutschland dazu berechtigt bzw. als qualifiziert eingestuft, an einer Hochschule studieren zu dürfen.

Eine kleine Ausnahme gibt es da in Baden-Württemberg. Das baden-württembergische Hochschulrecht gibt Bewerber/innen im medizinischen Bereich die Möglichkeit, ein grundständiges Studium über schulische Wege oder auch aufgrund besonderer beruflicher Qualifikationen zu absolvieren.

Arten von Hochschulzugangsberechtigungen

  • Allgemeine Hochschulreife (aHR): Studium an Universitäten und Fachhochschulen in allen Studiengängen möglich
  • Fachgebundene Hochschulreife (fgHR): Studium nur fachgebunden, d. h. nur für bestimmte Studiengäneg möglich
  • Fachhochschulreife (FHR): Studium nur an Fachhochschulen möglich

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